Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Seminar- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der Laudinella AG (in Folge Hotel genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des Hotels basieren auf den folgenden AGB.
Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Hotel und einem Kunden. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

1.2. Vertragsabschluss
Im Anschluss an die Reservation durch den Kunden erhält dieser vom Hotel eine schriftliche Reservationsbestätigung im Doppel. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Rücksendung der unterschriebenen Reservationsbestätigung an an das Hotel zustande.
Bei Gästen, welche spontan ins Hotel kommen oder Ihren Aufenthalt vor Ort verlängern, kommt der Vertrag mündliche zustande.

1.3. Leistungen, Zahlungen und Preise
Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vom Hotel schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen oder einen adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Vor Vertragsschluss bleiben Preisänderungen durch das Hotel ausdrücklich vorbehalten.

Das Hotel ist nach eigenem Ermessen berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom Hotel verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise vom Kunden per Kreditkarte, Debitkarte oder Twint zu bezahlen. Wird eine Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

1.4. Haftung
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Familienmitglieder, seine Mitarbeitenden und seinen Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und/oder Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmenden oder mit dem Kunden verbundenen Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Gepäck, Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Das Hotel kann jederzeit nach eigenem Ermessen den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen.

1.5. Rücktritt der Laudinella AG
Ist die vom Hotel vertraglich zu erbringender Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, wird das Hotel den Kunden umgehende informieren. Das Hotel kann im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten. Dies ohne Entschädigung.
Das Hotel ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Allfällige Schadenersatzansprüche des Hotels gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Hotelzimmer
2.1. Anreise- / Abreisezeiten
Das Hotelzimmer steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:30 Uhr verlassen werden.

2.2. Verunmöglichte Anreise
Ist der Kunde in Folge von höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, usw.) nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage anzureisen, so ist er nicht verpflichtet das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Kunde muss dem Hotel die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht lebt in dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

2.3. Zimmerkontingente
Bis spätestens 21 Tage vor Anreise erhält das Hotel vom Kunden eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit, Zahlungskonditionen der Gäste.
Nach Ablauf der vom Hotel festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den Verkauf wieder freigegeben.

2.4. Annullierungsbedingungen
• Vom 26.12. – 10.01. Annullation 30 Tage vor Anreise kostenlos
• Alle anderen Stornobedingungen richten sich nach den auf der Bestätigung oder im vereinbarten Vertrag genannten Regeln.
Bei späteren Annullationen werden 100% des vereinbarten Preises fällig. Zudem müssen Leistungen, die durch das Hotel im Voraus erbracht worden sind, voll umfänglich bezahlt werden.
Nicht stornierbare Raten verlangen bei Abschluss der Reservation eine 100% Vorauszahlung. Keine Stornierung oder Änderungen sind danach möglich.
Der Weiterverkauf von Zimmern ist nur in Absprache des Hotels möglich.

Das Hotel behält sich vor, individuelle Annullierungsbedingungen vertraglich festzulegen.

3. Bankette / Seminare / Veranstaltungen
3.1. Raumnutzung und Bewilligungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stehen die Räumlichkeiten ab 08.00 Uhr zur Verfügung und müssen am letzten Abend wieder vollständig geräumt werden.
Das Hotel behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen. Das Hotel wird dabei die Gruppengrössen berücksichtigen. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.
Sofern der individuelle Vertrag nichts anderes vorsieht, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen.
Urheberrechtsentschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst bei der SUISA anzumelden und abzugelten.

3.2. Teilnehmerzahl
Der Veranstalter meldet dem Hotel die definitive Teilnehmerzahl mindestens
• 48 Stunden im Voraus bei Banketten
• 3 Tage bei Seminaren.
Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die angegebene Anzahl als Berechnungsgrundlage, ist die effektive Personenzahl höher, übernimmt das Hotel keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste und es werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.

3.3. Einrichtung / Programmablauf
Die gewünschte Saaleinrichtung / Bestuhlung und der genaue Programmablauf müssen dem Hotel 1 Wochen vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

3.4. Infomaterial / Drucksachen
Das Anbringen von Infomaterial ausserhalb des gemieteten Raums, ist mit dem Hotel abzusprechen. Die Verwendung von Logos/Bildern des Hotels in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.

3.5. Verpflegung
Die endgültige Auswahl der Menus, der Kaffeepausen und der Weine muss dem Hotel 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist der Veranstalter verpflichtet sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel zu beziehen.
Für mitgebrachte Getränkeflaschen wird ein Zapfengeld von CHF 45.00 für Flaschen à 75cl und CHF 85.00 für Flaschen à 150 cl verrechnet.
Einwandfreie Qualität der Speisen kann nur garantiert werden, wenn die vereinbarten Zeiten eingehalten werden oder der Veranstalter mindestes
1 Stunde im Voraus über Änderungen informiert.

3.6. Nachtzuschlag
Ab 00.00 Uhr werden CHF 250.00 (bis 60 Personen) und CHF 350.00 (ab 61 Personen) pro angebrochene Stunde verrechnet.

3.7. Anzahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind 14 Tage vor dem Anlass 50% des offerierten Betrages als Anzahlung fällig.

3.8. Annullierungsbedingungen
Die Annullation ist bis 14 Tage vor dem Anlass kostenlos.
Bei späteren Annullationen werden 100% des vereinbarten Preises fällig. Vom Hotel im Voraus erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu bezahlen.

3.9. Schäden/Reinigung/Abfall
Der Auftraggeber/Kunde haftet in jedem Fall für alle Schäden, welche an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar etc. entstehen.

Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung, Spezialreinigungen oder zusätzliche Kehrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Auftraggeber/Kunde der Mehraufwand verrechnet.

4. Delivery
4.1. Bestellungen
Alle Bestellungen sind als solche bestätigt, wenn Sie unsere Bestätigungs-Email erhalten.

4.2. Leistungen und Preis
Bestellungen werden nach Eingang verarbeitet. Gewünschte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.
Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die publizierten Preise sind verbindlich und werden entsprechend bestätigt. Bei Sonderwünschen können Preisänderungen entstehen. Lieferkosten werden nach publizierten Preisen der Gesamtrechnung belastet.
Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nur bei Grobfahrlässigkeit geschuldet.
Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung der verbindlichen Bestellung.

4.3. Rücktritt
Annullationen und Änderungen können nur telefonisch, unmittelbar nach der Bestätigung entgegengenommen werden. Bei späterer Annullierung der Bestellung können die Produktionskosten in Rechnung gestellt werden.

4.4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind bei Lieferung mit Kreditkarte oder Twint zu begleichen. Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich.

4.5. Haftung
Für Beschädigung, grobe Verschmutzungen oder Verlust der ganzen oder Teilen der Lieferung haftet der Fahrer. Diesbezügliche Ansprüche müssen bei Übergabe direkt dem Fahrer mitgeteilt werden. Danach gilt die Lieferung als vollständig und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Hotel Laudinella haftet nicht für verspätete oder gänzlich fehlende Lieferungen.

4.6. Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche
Gemäss kantonaler Gesetzgebung ist der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unterschiedlichen Beschränkungen unterworfen. Unter www.laudinella.ch/delivery-shop wird generell kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft. Mit der Angabe, dass der Besteller über 18 Jahre alt ist, bestätigt er dies verbindlich, so dass diese Regelung und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden können.

5. Kurse
5.1. Anmeldung
Die Anmeldung ist bis zum angegebenen Anmeldeschluss möglich und die Anmeldung ist verbindlich. Spätere Anmeldungen können angenommen werden, sofern noch freie Kursplätze verfügbar sind.

5.2. Abmeldung
Eine Abmeldung ohne Kostenfolgen ist bis zum Datum des Anmeldeschlusses möglich. Für Stornierungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, werden 100% der Kursgebühren verrechnet.

5.3. Anzahlung
Die Kursgebühren sind bis 10 Tage nach Anmeldeschluss zu 100% vorauszuzahlen oder es muss eine Kreditkarte als Garantie hinterlegt werden.

5.4. Kursdurchführung
Die definitive Durchführung des Kurses wird spätestens 5 Tage nach Anmeldeschluss schriftlich bestätigt.

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar und als Gerichtsstand gilt St. Moritz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

St. Moritz, Februar 2024

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.​​